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Der Investiturstreit

Der Investiturstreit ist der Konflikt um die Kräfteverteilung zwischen geistlicher und weltlicher Macht im Mittelalter. Zur zeitlichen Begrenzung bezieht man die Jahre 1076 bis 1122 n. Chr ein, in welchen der Konflikt eskalierte, auch wenn der Streit bereits längere Zeit vorher brodelte.

Investitur – vom lateinischen vestire (bekleiden) – ist der Fachterminus für die “Einsetzung in ein[geistliches] Amt”, so lautet die Definition des Dudens. Also geht es bei der Investitur darum, beispielsweise einen Pfarrer oder Bischof in sein Amt zu erheben. Heute kann man sich vielleicht nicht unbedingt vorstellen, warum es deswegen zu einem Streit dieser Größenordnung kommen könnte,  denn der Staat hat damit heute nichts mehr zu tun. Das war aber nicht immer so.

Ursachen

Schon im Frankenreich (5.-9. Jhrd n. Chr) war es üblich, dass weltliche Herrscher Bischöfe und andere Geistliche nach ihrem Belieben einsetzten, was sie mit dem Eigenkirchenrecht begründeten. Laut diesem durften Grundherren, wenn sie auf privatem Grund und Boden zum Beispiel ein Gotteshaus errichteten, auch dessen Vorsteher, also den Geistlichen bestimmen. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (962-1806 n.Chr) wurde dieses System dann weitgehend übernommen und dort in das Ottonisch-Salische Reichskirchensystem übertragen.

Die Reichskirche war die enge Verbindung der geistlichen und weltlichen Macht in der Person der Bischöfe. Diese erhielten für ihre Treue zum Landesherren neben den geistlichen Kompetenzen auch große weltliche Macht, beispielsweise in Form von Besitztümern. Dies hatte für den Landesherren enorme Vorteile gegenüber dem klassischen Lehnswesen: Da Geistliche keine Kinder haben durften, konnten sie ihre Besitztümer nicht weitervererben, und nach ihrem Ableben hatte der Lehnsherr die Möglichkeit, diese erneut auf einen ihm gefälligen Geistlichen zu übertragen und sich so dessen Gunst zu sichern.

Kritiker dieses Systems – wie die Katholische Kirche – sahen in dieser sogenannten Laieninvestitur ein großes Problem, denn sie fürchteten, dass bei der Einsetzung das Hauptaugenmerk auf Loyalität und Treue zum Herrscher gelegt wurde, als auf geistliche Bildung und Eignung.

 

Auslöser

Die zunehmend wirtschaftliche und politisch motivierte Laieninvestitur verursachte im Jahre 1071 ihre erste Eskalation zwischen Papst und König: In der Frage um die Besetzung des Amtes des Bischofes von Mailand ernannte Heinrich IV.  den von Papst Alexander II. exkommunizierten Erzbischof Gottfried (im Einvernehmen mit dem hohen Adel) zum neuen Bischof von Mailand. Daraufhin schloss der Papst  die beteiligten Adeligen aus der Kirche aus und legte den “Grundstein” für den folgenden Investiturstreit.

 

Erste Stufe des Investiturstreits

Dictatus Papae (“Diktat des Papstes”)

Als Alexander II. 1073 stirbt, wird der Erzdiakon Hildebrand als Papst Gregor VII. gewählt. Dieser vertritt die Überzeugung einer Oberhoheit der Kirche über das Königtum. In seiner 1075 erscheinenden Schrift Dictatus Papae macht Gregor VII. verdeutlicht er seine Auffassung von dem Verhältnis zwischen Kirche und Reich: Er schreibt unter anderem von der Berechtigung des Papstes, weltliche Herrscher von ihren Ämtern zu entheben und stellt sich dadurch klar über den König. Die Dictatus Papae kann also als eine Art absoluter Machtanspruch des Papstes verstanden werden. Heinrich IV. interessierte dies jedoch kaum, und so setzte er eigenmächtig weitere Bischöfe ein. Als Warnung an Heinrich exkommunizierte Gregor daraufhin einige Berater des Königs.

 

Höhepunkt des Investiturstreits

Auf dem Hoftag in Worms im Januar 1076 verbündete sich Heinrich mit der Mehrheit des deutschen Episkopats (ein Rat aus Geistlichen) und erklärte zusammen mit oberitalienischen Bischöfen den Papst für abgesetzt. Die Antwort von Gregor VII. folgte prompt: er setzte wiederum Heinrich als König ab und sprach einen Kirchenbann über ihn aus. Da dies nun alle Heinrich geleisteten Treueeide löste, und dieser faktisch nicht mehr das Königsamt ausüben konnte, stellten die Reichsfürsten Heinrich ein Ultimatum. Er habe den Kirchenbann innerhalb eines Jahres zu lösen, ansonsten würde man einen neuen König wählen. Auch die Mehrheit der Bischöfe, die auf seiner Seite waren, wandten sich nach dem Bann von Heinrich ab.

Heinrich vor Canossa (Gemälde von Eduard Schwoiser, 1862)

Dieses Ultimatum und der Verlust der Unterstützung durch die Bischöfe brachte Heinrich in eine enorm prekäre Lage, und so lenkte er, um der Königswürde willen, ein. Im Dezember 1076 machte Heinrich sich mit einem kleinen Gefolge auf den Weg nach Italien und überquerte die Alpen, der berühmte Gang nach Canossa. Ende Januar erreichte er schließlich die Burg Canossa, den Aufenthaltsort Gregors. EinTreffen wurde ihm aber verweigert. Erst als er – angeblich – drei Tage lang im Büßergewand vor der Tür der Burg stand, war der Papst quasi dazu gezwungen, Heinrich von dem Bann zu befreien und ihn zu rekatholisieren.

Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Ereignisse:

1075: Gregor VII. Dictatus Papae —–> 1076: Absetzung des Papstes durch Heinrich —–> 1076: Bann und Absetzung Heinrichs IV. durch den Papst —–> 1077: Gang nach Canossa —–> Lossprechung Heinrichs von dem Bann 

 

Weitere Auseinandersetzungen

Es gab später jedoch noch weitere Auseinandersetzungen zwischen Heinrich IV. und Gregor VII. , denn der erneute Bruch des Königs mit dem Papst und das Auftreten eines zweiten Königs, König Rudolf, führte zu kriegerischen Auseinandersetzungen, die Heinrich jedoch – trotz erneutem Kirchenbanns – für sich entscheiden konnte. Im Jahr 1080 krönte der Gegenpapst Clemens III. Heinrich zum Kaiser des Heiligen Römischen Reichs , Papst Gregor VII. wurde aus Rom vertrieben. In den folgenden Jahren kam es immer wieder zu Streitigkeiten in der Investiturfrage zwischen Heinrich IV. und dem Oberhaupt der Katholischen Kirche und weiteren Bannungen Heinrichs.

 

Ausgang

Ein Ende des Investiturstreits brachte das Wormser Konkordat aus dem Jahr 1122 zwischen Heinrichs Sohn (Heinrich V.) und Papst Calixt II., welches eine Kompromisslösung darstellte: Der Kaiser verzichtete auf die Investitur mit Ring und Stab und die Verleihung geistlicher Befugnisse (Spiritualien). Die Kirche räumte ein, dass die Wahl deutscher Geistlicher in Anwesenheit eines Abgesandten des Kaisers stattfindet, der ein Mitbestimmungsrecht hat. Die Temporalien, also die weltlichen Rechtsansprüche des Bischofs sollten (repräsentiert durch das Szepter) jedoch weiterhin vom Kaiser verliehen werden.

Diese Einigung  führte endlich zu einer Beilegung des Investiturstreits, langfristig jedoch brachte sie einige Konsequenzen für das Königtum mit sich. Sie markierte zum Beispiel den Beginn der fortschreitenden “Entzauberung” des Königtum und machte eine profane (nicht mehr sakrale sondern weltliche) und rationale Begründung dieser Herrschaft notwendig.

Auch hier eine kurze Zusammenfassung :

              Szepter                               Bischöfe                             Ring & Stab
            vom Kaiser       ——–>  als weltliche und   <——-               vom Papst
     Temporalien als     ——–>    geistliche Herren  <——-         Spiritualien als
weltliche Rechtsansprüche                                                     geistliche Befugnisse

⇒ Passend zu diesem Thema: Investiturstreit*


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4 Gedanken zu „Der Investiturstreit“

  1. Hallo guten Tag hier ist Fixi,
    Christian Greve ich stimme Ihnen ja zu, dass es falsch ist, dass dort der Clemens ll geschrieben ist, jedoch wollte ich ihnen anmerken dass es der 5te ist und nicht der 3te.
    🙂
    Mfg Fixi Hartmann

  2. Ihr FB Seite ist klasse, der Blog ebenso. Für mich als interessierter Laie eine hervorragende Quelle. Herzlichen Dank.

    Eine kleine Anmerkung, Sie schreiben im Text von Clemens II, Sie meinen sicher Clemens III.

    Grüße
    Christian Greve

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